Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geistiges Eigentum
Folgende Dinge sind entweder urheberrechtlich geschützt oder Marken, Dienstleistungszeichen sowie Handelsgepflogenheiten der Firma Sportwagen Prummer Motorsport, die Sie nicht ohne unserer vorherigen Zustimmung vervielfältigen, nachbilden, bearbeiten, ändern, ergänzen oder nutzen dürfen:

  • Die Internetadressen (URLs)
  • Die Bezeichnung „motorSPort“
  • Sämtliche damit verbundenen Logos unserer Produkte und Dienstleistungen
  • Sämtliche Seitenüberschriften, Grafiken, Icons auf Buttons sowie Schriftzüge

Rechtswahl, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zur Verwendung gegenüber Verbrauchern

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die wir gegenüber Verbrauchern erbringen (nachfolgend: Kunden) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Vertragsabschluss
Der Vertrag mit unseren Kunden kommt grundsätzlich mit Auftragserteilung, Bestellung oder Übergabe der Ware in unseren Geschäftsräumen zustande. Sofern unsere Kunden Ware bestellen oder einen Auftrag zur Erstellung eines Werkes erteilen, stellt dies ein bindendes Angebot dar. Dieses können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Der angebotene Preis bzgl. Verkaufter Ware ist bindend. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten. Bei der Erstellung von Werken (z.B. Instandsetzung) kann nur eine ungefähre Preisangabe erfolgen; der endgültige Preis wird nach erfolgter Leistung festgesetzt. Der Gesamtpreis wird bei in unseren Geschäftsräumen geschlossenen Kaufverträgen sofort fällig. Bei bestellter Ware wird der Kaufpreis mit dem vereinbarten Abholungstermin fällig. Holt der Kunde die Ware vorher ab, tritt die Fälligkeit zu diesem Zeitpunkt ein. Sofern der Kunde die bestellte Ware nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin abholt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzten. Bei Abnahmeverzug hat der Kunde die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu tragen. Wurde vereinbart, dass wir die Ware an den Kunden liefern, ist die Gesamtvergütung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skonto Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Erstellung von Werken ist die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skonto Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sind von uns Liefer- oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und bei Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder den ursprünglich erteilten Auftrag erweitert. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkennt sind.

Haftung für Mängel
Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Bei dem Kauf von Ware hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf neuer Sachen beträgt zwei Jahre, beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist die gekaufte Ware mangelhaft, kann der Kunde von uns Nachbesserung oder Ersatzware verlangen. Schlägt dies fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei von uns erstellten Werken haften wir für etwaige Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Minderung und ggf. Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an unserer Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware entsprechenden Umfang freizugeben. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl Sicherheiten in entsprechenden Umfang freizugeben.

Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung für Leben, Körper, und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung durch uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

Rechtswahl, Gerichtsstand
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Allgemeine Leistungs- und Verkaufsbedingungen (ALVB)
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Geltung
Diese Allgemeinen Leistung- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend: Kunden) bei Verkauf beweglicher Sachen und der Erbringung sonstiger Leistungen durch uns. Unsere ALVB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren ALVB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere ALVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Schriftform, Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung/ Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Übergabe oder Lieferung der Ware oder durch Erstellung des Werkes und ggf. dessen Übergabe annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Preise und Zahlungsbedingungen
Der angebotene Preis bzgl. verkaufter Ware ist bindend. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Bei der Erstellung von Werken (z.B. Instandsetzung) kann nur eine ungefähre Preisangabe erfolgen; der endgültige Preis wird nach erfolgter Leistung festgesetzt. Bei Lieferung ist der Gesamtpreis innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skonto Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Abholung der Ware ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bei der Erstellung von Werken ist die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skonto Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Leistungszeit, Gefahrübergang
Sind von uns Lieferfristen oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder den ursprünglich erteilten Auftrag erweitert. Bei Abnahmeverzug hat der Kunde die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu tragen.

Haftung für Mängel
Bei Kaufverträgen setzen Gewährleistungsansprüche unserer Kunden voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Insbesondere müssen offen zu Tage tretende Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung gerügt werden. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung der Ware beim Kunden maßgebend. Kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ablieferung der Ware bei unseren Kunden oder Übergabe des Ware in unseren Geschäftsräumen. Die Gewährleistung durch uns erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Fehlers oder durch neue Belieferung mit einem fehlerfreien Gegenstand. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Bei von uns erstellten Werken (z.B. Reparaturen, Modifikationen) haften wir für etwaige Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Minderung und ggf. Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt §634 a BGB. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen, wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer Erfüllungshilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeiten nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadenersatzhaftung durch uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn diese bereits bezahlt wurden. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus dem genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechenden Umfang freizugeben.

Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Geltung
Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von $ 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend: Lieferant), sofern wir bei diesen Ware einkaufen. Unsere AEB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AEB gelten auch dann wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Leistung vorbehaltlos annehmen. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant den Einkaufsbedingungen widerspricht. In diesem Fall sind Ansprüche seitens des Lieferanten ausgeschlossen.

Schriftform, Zustandekommen des Vertrages
Eine Bestellung gilt erst dann als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. An unser Angebot halten wir uns eine Woche gebunden.

Preise und Zahlungsbedingungen
Der in unserer Bestellung angegeben Kaufpreis ist bindend. Hierin ist, soweit nicht ein anderes ausdrücklich vereinbart wurde, die Lieferung „frei Haus“ sowie die Verpackung und die gesetzliche Mehrwertsteuer mit enthalten. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, zahlen wir den Betrag innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.

Lieferzeit
Die vereinbarten Lieferfristen und Termine sind absolut verbindlich. Die Lieferfrist läuft ab dem Datum der Annahme unseres Angebotes durch den Lieferanten. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrages einzuholen. Unsere Rechte wegen Verzögerung der Leistung bleiben von dieser Information unberührt. Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir das Recht, eine Vertragsstrafe von 1 % des Netto-Bestellwertes je angefangener Woche der Terminüberschreitung, höchstens jedoch 10 % des Netto-Bestellwertes neben der Lieferung zu verlangen, wenn der Lieferant nicht einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleibt unberührt.

Haftung für Mängel
Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen. Wir behalten uns ausdrücklich Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.

Haftung für Schäden
Der Lieferant haftet uns gegenüber für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Risiko für Transportschäden trägt der Lieferant.

Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Lieferant gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.